Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.gesellschaft-zur-entwicklung-von-dingen.de und https://www.gzevd.de veröffentlichten Websites der Gesellschaft zur Entwicklung von Dingen mbH. Die Erklärung wurde am 06.08.2021 erstellt und zuletzt am 22.04.2022 aktualisiert.

Vorbemerkung

Die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union enthält die Barrierefreiheitsanforderungen an Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen und legt die Vorschriften fest, nach denen die Mitgliedstaaten gewährleisten müssen, dass diese Vorgaben erfüllt werden. Zu diesen gesetzlichen Verpflichtungen gehört eine detaillierte, umfassende und klare Erklärung zur Barrierefreiheit.

Obwohl wir keine öffentliche Stelle sind und als Unternehmen nicht unter den Anwendungsbereich der genannten EU-Richtlinie fallen, betrachten wir die darin formulierten Prinzipien als Mindestleitbild, das wir selbstverständlich umsetzen. Die dort als Zusatzmaßnahme verbindliche Barrierefreiheitserklärung geben wir daher ebenfalls gern freiwillig ab.

Grundsätzlich gilt für uns: Barrierefreiheit ist einer der Grundpfeiler unserer Arbeit. Wir achten schon bei der Konzeption und über den gesamten Erstellungsprozess unserer Dienstleistungen darauf, dass wir zu barrierefreien Ergebnissen kommen. Das bedeutet natürlich auch, dass unsere eigenen Webauftritte diesem Anspruch genügen müssen. Dabei nehmen wir als Maßstab:

  • die weltweiten Standards der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines)
  • die Europäische Norm für Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnologien (EN 301 549)
  • das nationale Regelwerk der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung = Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz / BGG)
  • die von der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport auf Landesebene formulierten Berliner Standards zur digitalen Barrierefreiheit.

Um diesen strengen Kriterien gerecht zu werden, haben wir vor dem Relaunch unserer Webpräsenz im November 2021 immer wieder entwicklungsbegleitende Selbsttests mit verschiedenen Screenreadern durchgeführt. Um darüber hinaus zusätzliche Verbesserungen einzupflegen, haben wir einen Usability-Test auf Accessibility - unseren sogenannten Usabilitally-Test - durchlaufen und daraufhin die Struktur des Blogs nochmals verfeinert.

Zu unserem Blog gehören mitunter eingebundene Videos. Diese sind mit Untertiteln sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache versehen, die teilautomatisiert erstellt wurden.

Unsere Prüfung beruht auf einer am 3. August 2021 durchgeführten Selbstbewertung. Die Überprüfung ergab, dass die genannten Seiten und Unterseiten barrierefrei nutzbar sind. Sie sind also mit den aufgelisteten deutschen und internationalen Bestimmungen zur Barrierefreiheit vollständig vereinbar.

Feedback und Kontakt

Da alle Menschen unterschiedlich sind, findest gerade du vielleicht noch ein Hemmnis, das uns durchgerutscht ist. Bitte informiere uns darüber mittels kurzer Mail an barrierefreiheit@gzevd.de, damit wir diese Mängel schnell beseitigen können.